Die mehrheitlich um 1999 geschaffenen Schweizerischen Ethikkommissionen sind zuständig für die ethische, wissenschaftliche und rechtliche Prüfung von Forschungsprojekten mit oder am Menschen. Die AG Bewertung hat dazu eine neue Archivierungsempfehlung publiziert, siehe B12 Kantonale Ethikkommissionen. Nebst der integralen Archivierung der Protokolle wird für die massenhaft gleichförmigen Gesuchsdossiers ein kombiniertes Auswahlverfahren empfohlen (quantitative und qualitative Auswahl). Im Dokument wird zudem auf die seit 2016 vorgeschriebene digitale Geschäftsverwaltung eingegangen.