Zusammenfassung
Das Papier definiert die archivische Zuständigkeit für die sieben öffentlichen Schweizer Fachhochschulen. Zudem enthält es eine Empfehlung zur Bewertung von Fachhochschulakten. Dabei sind die verschiedenen Ebenen, auf denen Akten anfallen, zu unterscheiden.
1. Leitungsebene Fachhochschule: die wesentlichen Druckschriften (Jahresberichte und Periodika) sowie die Protokolle der Leitungsgremien sollen vollständig archiviert werden. Strategische Unterlagen (Anerkennung durch den Bund, Schulorganisation), Unterlagen zu Studiengängen (Lehrpläne etc.) und zur Finanzplanung brauchen nur in Auswahl dauernd aufbewahrt zu werden.
2. Ebene Teilschulen: Auch hier sollen die wesentlichen Druckschriften und die Protokolle der leitenden Gremien vollständig aufbewahrt werden. Studentenakten und Prüfungsunterlagen sind in Auswahl zu archivieren. Wünschbar ist ein vollständiger Nachweis sämtlicher Abschlüsse. Unterlagen zu Forschungsprojekten und zur Zusammenarbeit mit externen Firmen sollen ebenfalls in Auswahl archiviert werden.