Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete dient der Verbesserung der Existenzbedingungen im Berggebiet, indem gezielt Mittel (Darlehen, Bürgschaften) für Infrastrukturvorhaben (Verkehrserschliessung, öffentliche Versorgung, Entsorgung, schulische, berufliche, kulturelle, sportliche Anlagen, Schutzbauten etc.) und für den Erwerb von Land für Industrie- und Gewerbezwecke.
Archivierungsempfehlungen
Bund: Das Bundesarchiv archiviert nach eigenen Bewertungskriterien ausschliesslich Mikroformen.
Kantone: Für die Kantone wird eine integrale Archivierung empfohlen. Der Sicherung der Archive der Regionalplanungsgruppen ist besondere Beachtung zu schenken.