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ISAD(G) Richtlinien

Die im Jahre 2005 gegründete Arbeitsgruppe Normen und Standards hat zum Ziel, die
Aktivitäten innerhalb des VSA, die die Normierung und Standardisierung betreffen, zu
koordinieren. Dazu gehört auch, Empfehlungen, Richtlinien und Konzepte für die
Umsetzung der international anerkannten Normen und Standards zu erarbeiten und die
Mitglieder des Verbandes in der Anwendung dieser Vorgaben zu unterstützen.
Die internationale Erschliessungsnorm ISAD(G) wurde in einer zweiten, überarbeiteten
Version am internationalen Archivkongress in Sevilla im August 2000 verabschiedet.
Das Komitee für Verzeichnungsstandards des internationalen Archivrats (ICA-CDS), welches
den Standard entwickelt hat, sieht im Vorwort vor, dass ISAD(G) zusammen mit
existierenden nationalen Standards verwendet werden oder als Grundlage für die Entwicklung
nationaler Standards dienen kann. Diese Aussage hat die Arbeitsgruppe Normen
und Standards zum Anlass genommen, eine schweizerische Richtlinie für die
Umsetzung von ISAD(G) zu erarbeiten.
Die Normierung und Standardisierung der archivischen Erschliessung bringt folgende
Vorteile mit sich:
− Die Normierung der Daten ist die Voraussetzung für den Datenaustausch und die
Vernetzung von Daten und ermöglicht eine spätere Vernetzung in archivübergreifenden
Recherchesystemen, welche den Bedürfnissanforderungen unserer Kunden
und Kundinnen Rechnung tragen.
− Standardisierung heisst, dass man Theorie und Best Practices nicht immer neu
«erfinden» muss. Standards sind das Ergebnis von reflektiertem Berufswissen. Sie
erlauben eine Vereinheitlichung, Verbesserung und Erleichterung der archivischen
Arbeitsmethoden, mithin die Professionalisierung der archivischen Tätigkeit.
− Die Daten werden einheitlich und nach zweckmässig und unmittelbar verständlichen
Kriterien erhoben, was die Qualität der Daten und dadurch die Benutzerfreundlichkeit
erhöht.
Wozu braucht es nun eine nationale Richtlinie, wenn wir auf einen internationalen
Standard
zugreifen können? Die vorliegende Richtlinie erleichtert die Umsetzung von
ISAD(G), weil sie
− die schweizerischen Erschliessungstraditionen und Erschliessungspraktiken berücksichtigen.
Zur Erarbeitung der Richtlinie wurden interne Regeln unterschiedlicher
Schweizer Archive konsolidiert und bereits vorliegende Arbeiten im Bereich der
Standardisierung integriert.
− berücksichtigen, dass grosse, mittlere und kleine Archive unterschiedliche Bedürfnisse
und Anforderungen haben.
− die Erschliessung auf unterschiedlichen, ausgewählten Erschliessungsstufen einzeln
regeln, wodurch das Stufenprinzip von ISAD(G) einfacher umzusetzen ist.
im Gegensatz zu ISAD(G), welches ein allgemeiner Standard ist (das G in ISAD(G)
steht für «general»), die Erschliessung unterschiedlicher Medien und Erscheinungsformen
regeln.
− durch Beispiele aus schweizerischen Archiven veranschaulicht werden und dadurch
besser nachvollziehbar sind.
Die vorliegende Richtlinie hat Empfehlungscharakter. Sie soll den Archiven als Basisdokument
dienen, das durch das jeweilige Archive gemäss seinen Besonderheiten
ergänzt und angepasst werden kann. Die Richtlinie soll von allen Archiven der schweizerischen
Archivlandschaft benutzt werden können, von den öffentlichen Archiven über
Wirtschafts- und Unternehmensarchiven, privaten und kirchlichen Archiven bis hin zu
Universitätsarchiven und Spezialarchiven.
Die Richtlinie ist in vier Kapitel gegliedert und besteht aus der Einleitung, den Prämissen,
der eigentlichen Richtlinie sowie der Literatur. Innerhalb von Kapitel drei wird die
Nummerierung der Verzeichnungselemente von ISAD(G) zur Strukturierung verwendet.
Zur besseren Unterscheidung sind die Kapitelüberschriften optisch hervorgehoben.

PDF: Richtlinien ISAD(G)