Zusammenfassung
Baupolizeiakten (auch als Baugesuchs- oder Baurechtsakten bezeichnet) haben einen quantitativ hohen Anteil am überlieferten Schriftgut von Kommunen, teilweise auch von Kantonen. Zudem besteht ein hohes Nutzungsinteresse durch die Verwaltung einerseits, durch Dritte (Hauseigentümer, Bauherren, Architekten) andererseits.
Die Bewertungsempfehlung gliedert sich in eine kurze Erörterung zur Problemstellung und zum Begriff „Baupolizeiakte“, sodann in eine Erörterung des Primär- und des Sekundärwertes sowie der Nutzungsinteressen und Aufbewahrungsorte. Vor der eigentlichen Bewertungsempfehlung werden die beiden Möglichkeiten der Bewertung auf Dossierebene und der Bewertung auf Dokumentenebene diskutiert. Die Empfehlung sieht vor, auf die Bewertung auf Dossierebene zu verzichten und lediglich ein Ausdünnen der Dossiers vorzunehmen.