National: Archivrecht
Der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat setzt voraus, dass Bürger:innen staatliche Entscheidungen nachvollziehen und kritisch hinterfragen können. Dazu leisten Archive einen wesentlichen Beitrag.
Das Archivrecht ist in der Schweiz föderalistisch geregelt: Das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) vom 26. Juni 1998 bestimmt ausschliesslich die Aufgaben des Bundesarchivs und der Archive der Bundesverwaltungen. Das BGA ist in der Systematik des Landesrechts im Kapitel «Grundrechte, Meinungs- und Informationsfreiheit» eingereiht. Alle anderen öffentlichen Archive sind den kantonalen Gesetzgebungen unterstellt. Auf Wikipedia findet sich eine Liste der Archivgesetze und -verordnungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Die Archivgesetze sind immer in Verbindung mit dem benachbarten Recht, etwa mit Öffentlichkeitsgesetzen, Datenschutzgesetzen und Regelungen über das Verwaltungsverfahren anzuwenden.
In öffentlichen Archiven bestimmen diese Gesetze, Verordnungen oder Reglemente die Tätigkeit der Archivar:innen. Die rechtlichen Grundlagen haben verschiedene Funktionen: Sie definieren die Aufgaben der Archive und sie geben den Rahmen vor, um zu entscheiden, welche Unterlagen archiviert werden. Haben die Unterlagen den Weg ins Archiv gefunden, regeln diese Bestimmungen die Zugänglichkeit und Benutzung der Dokumente.
Private Archive (zB. Vereins- oder Unternehmensarchive) und internationale Archive (zB. die Archive der UNO) bestimmen ihren Tätigkeitsbereich jeweils individuell. Der VSA setzt sich dafür ein, dass auch diese Archive erhalten bleiben.
International: Ethik und Grundwerte
Schweizerische Archivar:innen halten sich bei ihrer Arbeit an internationale Bestimmungen. Diese haben zum Ziel, ethische Prinzipien und Fragen der Verantwortung im Zusammenhang mit Archivgut zu festigen. Der VSA engagiert sich gemeinsam mit den internationalen Organisationen (wie der ICA) dafür, dass allgemeingültige Normen und Standards entwickelt werden und passen sie an den Schweizer Kontext an.
Der Kodex ethischer Grundsätze für Archivar:innen stellt eine moralisch verbindliche Grundlage für die Arbeit von Archivar:innen in der Schweiz dar.
Zentrale Werte sind:
- Wahrung der Integrität und Authentizität des Archivgutes: Archivgut wird nicht verändert.
- Fachliche Orientierung am Provenienzprinzip – an der ursprünglichen Ordnung der Unterlagen
- Gewährleistung der ununterbrochenen Benutzbarkeit des Archivguts
- Unparteiische Dienstleistung gegenüber allen Partner:innen und Interessierten
Die Allgemeine Erklärung über Archive (Universal Declaration on Archives UDA) betont die Vielfalt und Unersetzlichkeit von Archivgut, die Wichtigkeit von ausgebildetem Fachpersonal und die kollektive Verantwortung der Gesellschaft für die Bewahrung dieser Informationsquelle. Möchten Sie diese Deklaration unterstützen? Tragen Sie sich im UDA-online-Register ein.
Der Beruf Archivar:in
Berufsfeld Archivar:in? Welche Ausbildungen?
Der Verein VSA – AAS
Der VSA vernetzt und entwickelt Ressourcen.
Aktuelles
Jobangebote, Events und News werden hier publiziert.