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F8 Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)

F8 Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)

Zusammenfassung

Die Konferenz der für die Justiz- und Polizeiangelegenheiten zuständigen Mitglieder der kantonalen Regierungen ist als Verein organisiert. Die Rechtsgrundlage bildet ein Reglement vom 9.4.1976, welches der Archivierungsempfehlung beiliegt.

Das Staatsarchiv des Kantons Thurgau fungiert als Betreuer- und Endarchiv der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz. Die Akten werden als Depositum übergeben.