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H1 Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ)

H1 Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ)

Zusammenfassung

Die Konferenz konstituierte sich am 13. Mai 1950 in Luzern. Ihr gehören die Vertreter der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen an. Zu den Tagungen werden auch Vertreter der eidgenössischen Aufsichtsbehörden und der Organisation der Zivilstandsbeamten eingeladen. Die Konferenz behandelt Fragen zu Zivilstandsrecht und -praxis und fördert die einheitliche Anwendung der einschlägigen Vorschriften.

Das Präsidium unterliegt einem Rotationsprinzip (4 Jahre). Die Bestände des Archivs reichen vor das Jahr 1950 zurück; bereits ab 1929 trafen sich die Vertreter der kantonalen Zivilstandsbehörden vereinzelt zu Zusammenkünften. Der umfangreiche Jahresbericht wird jeweils in der November-Nummer der „Zeitschrift für Zivilstandswesen“ publiziert.

Als Betreuerarchiv fungiert das Staatsarchiv Graubünden.