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G20 Bäuerliches Bodenrecht

G20 Bäuerliches Bodenrecht

Zusammenfassung

Das bäuerliche Bodenrecht wurde in weiten Teilen erstmals 1947 durch das Bundesgesetz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen (LEG) vom 12. 12. 1940 schweizweit geregelt. 1994 wurde das LEG durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) abgelöst.

Beide Gesetze führten zu einem beachtlichen Aktenaufkommen, insbesondere in Kantonen mit bedeutender Landwirtschaft. Ein Teil der Unterlagen fällt dabei bei kommunalen oder halbstaatlichen Behörden (Gemeinderäte, Kommissionen) an.

Als wichtigste Aktenkategorien sind zu nennen:

a) Ausnahmebewilligungen betr. Unterschreitung der Sperrfrist bei Handänderungen (fiel 1994 mit dem LEG dahin) und betr. Überschreitung der hypothekarischen Belastungsgrenze;

b) Schatzungsakten gemäss LEG resp. BGBB;

c) Bewilligungen gemäss BGBB betr. Realteilungen und Erwerb (seit 1994);

d) Unterstellungen und Entlassungen aus dem bäuerlichen Bodenrecht;

e) Akten aus Rekursinstanz- und Aufsichtstätigkeit.

Bei den Kategorien d) und e) wird integrale Archivierung empfohlen, bei den übrigen kann man sich auf die Archivierung eines Samples beschränken, insbesondere dann, wenn eine Entscheidsammlung vorhanden ist. Das Sample sollte bei allen Aktenkategorien gleich ausgestaltet werden. Aus praktischen Gründen wird dabei mit Vorteil die Ablageart der Unterlagen berücksichtigt.